Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC)
Hersteller von Desinfektionsmitteln der Zolltarifnummern 3003.9000, 3004.9000, 3808.9410 und 3808.9480 können die Rückerstattung der Lenkungsabgabe bei der EZV, Sektion VAR, beantragen, wenn sie zur Herstellung mit der Abgabe belastete VOC verwendet haben.